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| Schwule Zivis gleichgestellt | |
Schwule Zivis gleichgestellt"Eingetragene Lebenspartner" schwuler Zivis haben in Zukunft Anspruch auf 60% des vorherigen Nettoeinkommens des Zivis als Unterhaltsleistung – genau wie bisher schon die Ehefrauen verheirateter Zivis (siehe "Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes" Abschnitt F 14 Anlage, Nr. 6.5.1). Sollte vor dem Zivildienst kein oder ein zu geringes Einkommen vorhanden gewesen sein – z. B. weil der Zivi vorher Schüler oder Student war – so muss für den Lebenspartner/die Ehefrau auf jeden Fall ein monatlicher Unterhalt gezahlt werden, der den notwendigen Lebensunterhalt deckt. Ein entsprechender Antrag kann bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde gestellt werden. Damit wird auch im Zivildienst ein Schritt zur Gleichstellung von Schwulen vollzogen. Diese Neuregelung ist Folge des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften...", das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist. Doch Vorsicht: "Eingetragene Lebenspartner" sind genau wie Verheiratete nicht mehr allein stehend und erhalten daher keine Mietbeihilfe im Zivildienst. Trotzdem wird sich die Beantragung von Unterhaltsleistungen für das Paar insgesamt im Regelfall lohnen – 60 % des Nettoeinkommens ergeben meist mehr als die bei Alleinstehenden zu zahlende Mietbeihilfe. Zum Thema Mietbeihilfe gibt es eine Broschüre der Zentralstelle KDV, die zum Preis von 4,– Euro + Versand im Internet unter http://www.zentralstelle-kdv.de oder telefonisch unter 0421-340025 bestellt werden kann. Paul Betz |
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