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Einführung in den Dienst

Einweisung – Fehlanzeige?

Fachgerechte Einweisung in den neuen Zivi-Job ist wichtig – aber leider nicht immer Standard. Auch zum eigenen Schutz sollten Zivis auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen pochen. Wer sich hier alleingelassen und „ins kalte Wasser geworfen“ sieht, muss das nicht für sich behalten, sondern kann zivil über die Homepage informieren. Uns interessiert, wie die Einführung läuft und wo sie verbessert werden muss. 
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Sieht einfach aus – ist es aber nicht: Training schafft Sicherheit
Ab Oktober Pflicht: Fahrsicherheitstraining für Zivis im Fahrdienst

Aller Anfang ist schwer

Auch für Zivis gibt es eine Grundausbildung, das heißt: Lernen und üben – statt »irgendwie-wird-es-schon-gut-gehen«

Von Peter Tobiassen
Grundwehrdienstleistende in der Kaserne. Zweiter Tag des Grundwehrdienstes. Die Uniformen sind ausgegeben und wie der Kompaniechef heißt, ist auch bekannt. Da fragt der Spieß: „Können Sie fahren?“ „Na klar, Herr Hauptspießwebel.“ „Gut, dann nehmen Sie mal den Panzer dort und bringen Sie die Munition auf den Truppenübungsplatz. Hier haben Sie eine Karte, damit Sie den Weg finden. Und fahren Sie vorsichtig durch die Innenstadt.“
Zum Glück ist die Geschichte reine Erfindung – jedenfalls für den Bereich der Bundeswehr. Dort darf kein Grundwehrdienstleistender ohne spezielle Ausbildung und gründliche Überprüfung seiner Fertigkeiten losgeschickt werden. Im Zivildienst sollte es ebenso sein – die gesetzlichen Vorschriften sind jedenfalls eindeutig.
Berichte der Zivis über ihre Diensteinführung sprechen jedoch eine andere Sprache. Da gewinnt man den Eindruck, als ob es beim Umgang mit Menschen nicht so genau drauf ankäme. „Irgendwie wird es schon gut gehen“, scheint das Motto vieler Einrichtungen zu sein. So mancher ZDL fährt plötzlich ohne Vorbereitung mit mehreren Behinderten im Kleinbus oder macht schon am zweiten Tag seines Dienstes die Nachtwache im Altenheim – ganz allein.


Grundausbildung im Zivildienst

Wie es im Zivildienst sein soll, erleben die Musterzivis Werner und Peter. Auch im Zivildienst gibt es so etwas wie eine „Grundausbildung“. Werner, von Beruf Elektriker, hat sich einen Zivildienstplatz in der Medizintechnik eines Krankenhauses gesucht. Peter, Abiturient, will neun Monate im Mobilen Hilfsdienst arbeiten. Dazu gehören auch Betreuungs- und leichte Pflegetätigkeiten.
Werner hat schon mit dem Einberufungsbescheid eine „Abordnung zu einem Einführungslehrgang“ bekommen, im zweiten Dienstmonat wird es für eine Woche in eine Zivildienstschule gehen. Peter erfährt bis zum Dienstantritt nichts von solchen Lehrgängen. 
Beide haben mit ihrer Zivildienststelle aber Glück. Gleich am ersten Tag wird ihnen in einem ausführlichen Gespräch vom Zivildienstbeauftragten der Einrichtung erläutert, wie der Start in den Dienst geplant ist und wie die ersten Wochen gestaltet sein werden.


Einweisungsdienst

Die „Richtlinien für die Durchführung des Einweisungsdienstes“ (abgedruckt im „Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes“, Abschnitt A3; im Internet unter: www.zivildienst.de >
 „Leitfaden und Sonderinformationen“ auf der rechten Navigationsleiste > dann erneut auf „Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes“ klicken und dann auf > „Leitfaden – Abschnitt A“ auf der linken Navigationsleiste und dann auf den Abschnitt > A3) werden ausführlich besprochen und es wird ein Plan ausgearbeitet, was wann gelernt werden soll. Werner ist mit seiner beruflichen Ausbildung quasi Fachmann, aber Fachmann für Medizintechnik, das ist wohl noch mal etwas anderes. Auch für ihn gilt, sorgfältig das zu lernen, was er in den nächsten neun Monaten tun soll.
Peter hat als Abiturient für die Aufgaben, die jetzt auf ihn zukommen, in der Schule nichts gelernt. Er fängt bei „Null“ an. Bei ihm wird sogar angeordnet, dass er in den ersten drei Wochen nur mit den Anderen mitgehen darf und alle Betreuungs- und Pflegetätigkeiten systematisch gezeigt bekommt. Erst danach darf er einzelne Aufgaben selbstständig übernehmen und muss hinterher jeweils berichten, was er wie gemacht hat. 


Vorgänger-Zivi nur im Ausnahmefall geeignet 


In einem Gespräch mit Kollegen erfährt er, dass früher der Vorgänger-Zivi einfach seinen Nachfolger eingearbeitet hat. Das wurde mit den Regelungen zum Einweisungsdienst aber abgestellt. Nun dürfen nur noch „geeignete Dienstleistende“ einzelne Tätigkeiten zeigen – und geeignet ist nach Meinung seiner Dienststelle nur, wer vor dem Zivildienst schon eine einschlägige Berufsausbildung hat.
Werner hat nach drei Wochen das Abschlussgespräch mit seinem Einweisungsdienstbeauftragten, der sogar eine kleine Prüfung vornimmt. Werner muss plötzlich erklären, welche Checks nach welcher Nutzungsdauer bei den einzelnen Geräten vorzunehmen sind. „Mann, nehmen die das ernst“, denkt er sich. Aber schließlich geht es um Menschenleben, wenn die von ihm betreuten Geräte zum Einsatz kommen.
Peter hat das Abschlussgespräch erst nach fünf Wochen. Vier Wochen muss sein Einweisungsdienst sowieso dauern. Bei den sehr unterschiedlichen Menschen, die er zu betreuen hat, war es gar nicht so einfach, alles genau zu kennen. 
Erst nach dem Abschlussgespräch unterschreiben beide den „Nachweis über die Durchführung des Einweisungsdienstes“. Darüber ist Peter besonders froh, als er die Geschichte eines Zivikollegen der Nachbardienststelle hörte. Der sollte plötzlich für einen Schaden gerade stehen, der durch die unsachgemäße Handhabung eines superteuren Gerätes entstanden war. „Ich hatte keine Ahnung, wie man genau damit umgeht. Das hat mir niemand gezeigt“, war seine Entschuldigung. „Falsch! Wir haben es schriftlich, dass wir Sie ausführlich in die Handhabung des Gerätes eingewiesen haben“, hielt ihm die Dienststelle vor und wedelte mit dem schon bei Dienstantritt unterschriebenen Einweisungsdienstnachweis. Der Zivikollege konnte sich an seine Unterschrift gar nicht erinnern. Er wusste nur, dass er bei Dienstantritt eine ganze Reihe von Papieren unterschrieben hatte. Und ein Einweisungsdienst hatte in seiner Dienststelle gar nicht stattgefunden.


Einführungsdienst


Für Werner folgt zwei Wochen nach dem Abschluss des Einweisungsdienstes in der Dienststelle der Einführungsdienst. Die Abordnung hatte er schon vor Zivildienstbeginn erhalten. In dem einwöchigen Lehrgang in einer Zivildienstschule erfährt er viel über seine Pflichten als Zivi – und vergisst das genauso schnell wieder. Viel interessanter ist der Lehrgang an den Stellen, wo es um seine Rechte geht. Da erfährt er, dass es Zuschüsse zu Fortbildungen gibt, dass er doch Miete für seine Wohnung bekommen kann und dass Minusstunden, die plötzlich entstehen, nicht nachgearbeitet werden müssen. Es ist eine – im wahrsten Sinne des Wortes – lohnende Woche.
Peter erhält die Abordnung zum Einführungsdienst erst nach Zivildienstbeginn. Er soll sogar zu zwei Lehrgängen, zusätzlich noch zu einem fachlichen Einführungsdienst. Zwei Wochen dauert dieser Lehrgang. Zusammen mit 25 anderen Zivis, die ebenfalls im Mobilen Hilfsdienst eingesetzt sind, erfährt er Hintergründe zu den Krankheitsbildern der Menschen, für die er arbeitet. Bei den Rollstuhlübungen sitzt er einen halben Tag selbst im Rollstuhl und erlebt das Gefühl, von anderen geschoben zu werden und ständig auf Hindernisse zu stoßen, die Stadtplaner und Architekten eingebaut haben. „Ob die so etwas absichtlich machen?“ Er lernt, welche sozialen Einrichtungen für welche Fragen zuständig sind und ebenfalls helfen können. Und er erfährt von den anderen Lehrgangsteilnehmern, wie in deren Mobilen Hilfsdiensten gearbeitet wird. Manches scheint in seiner Einrichtung ganz schön umständlich geregelt zu sein.
So selbstverständlich wie die Soldaten am zweiten Tag ihres Dienstes dem Oberspießwebel gesagt haben, er solle den Panzer lieber selber fahren, so selbstverständlich sollten Zivildienstleistende nur Aufgaben übernehmen, in die sie eingewiesen wurden. Manches, was einfach klingt, entpuppt sich in der konkreten Situation als außerordentlich schwierig. Wer etwas noch nie gemacht hat, kann nicht überblicken, ob etwas einfach oder kompliziert ist. Ein „Irgendwie-wird-es-schon-gut-gehen“ ist im Umgang mit Menschen lebensgefährlich.

Neuerungen ab Oktober 2009 und Januar 2010


In den letzten beiden Jahren gab es eine intensive Diskussion um die Verbesserung der Vorbereitung der Zivildienstleistenden auf ihren Dienst. Im Juni 2009 wurde dafür das Zivildienstgesetz geändert. Die Änderungen treten in Stufen in Kraft. 

Fahrsicherheitstraining für Zivildienstleistende
Ob Oktober 2009 dürfen ZDL nur noch dann regelmäßig zu Fahrdiensten eingesetzt werden, wenn sie an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben. Das gilt insbesondere für ZDL, die in den Tätigkeitsgruppen 07, 08, 11, 19, 45 eingesetzt sind. Die Kosten für das Fahrsicherheitstraining übernimmt die Dienststelle.

Informationstag und politische Bildung
Ab Dienstantritt Januar 2010 nehmen alle Dienstleistenden an einer eintägigen Informationsveranstaltung über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie über ihre Geld- und Sachbezüge teil. Diese Informationsveranstaltung findet in den ersten Wochen des Dienstes statt.

Die Seminare zur politischen Bildung können ab Januar 2010 von den Dienstleistenden über eine Internetplattform (in Abstimmung mit den Dienststellen) selbst ausgesucht und gebucht werden. Das gilt auch für alle Dienstleistenden, die aus Kapazitätsgründen bis Ende 2009 nicht zu einem Lehrgang an eine Zivildienstschule abgeordnet werden konnten.

Auf solchen Formblättern wird der Abschluss des Einweisungsdienstes dokumentiert

§ 25a Einführungsdienst
(1) Die Dienstleistenden werden zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen über Wesen und Aufgaben des Zivildienstes sowie über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende unterrichtet, über staatsbürgerliche Fragen unterrichtet und in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingeführt, soweit dies erforderlich ist (Einführungsdienst).

§ 25b Einweisungsdienst
(1) Die Dienstleistenden werden zu Beginn ihres Dienstes außerdem in ihrer Beschäftigungsstelle in die Tä-tigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingewiesen (Einweisungsdienst). Im Einweisungsdienst sind den Dienstleis-tenden die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie für die vorgesehene Tätigkeit benötigen… Die Dauer des Einweisungsdienstes richtet sich nach der Art der Tätigkeit und der Vorbildung der Dienstleistenden; bei pflegenden und betreuenden Tätigkeiten beträgt sie in der Regel mindestens vier Wochen. Den Dienstleistenden darf die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, erst nach Beendigung des Einweisungsdienstes übertragen werden.