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Beschwerderecht

Wer sich nicht wehrt – lebt verkehrt

Das Beschwerderecht im Zivildienst

Von Peter Tobiassen

"Der Dienstleistende kann Anträge und Beschwerden vorbringen; gemeinschaftliche Beschwerden sind unzulässig."

Dieser harmlos klingende Satz hat es in sich, wenn Zivis richtig damit umgehen. Natürlich kommt es in der Arbeits- und Zivildienstwelt vor, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Die Arbeitszeit ist zu lang, die Arbeitsschuhe sind kaputt, das Essensgeld wird unzureichend ausgezahlt und ein Kollege meint unverschämt: "Früher hätte man dich in ein Arbeitslager gesteckt."All das dürfte eigentlich in einem vernünftigen Gespräch mit den Kollegen oder der Dienststellenleitung abgestellt werden können. Aber was kann man tun, wenn das nicht funktioniert?

Schriftliche Anfragen

Zunächst gibt es die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage zu stellen. Schriftliche Fragen zwingen die Zivildienststelle, die Verwaltungsstelle oder das Bundesamt für den Zivildienst zu schriftlichen Antworten. Antworten wie "Das gab`s noch nie"oder " Das wird schon so richtig sein" sind dann von vorneherein ausgeschlossen. Wer schriftlich antworten muss, macht seine Antwort überprüfbar. Und das zwingt zur Sorgfalt.

Wer kann schon böse sein, wenn der Zivildienstleistende schriftlich im Bundesamt fragt: "Mein Dienst endet um 16.00 Uhr. Kann ich mich von der Gemeinschaftsverpflegung am Abend (18.00 Uhr) befreien lassen und das Geld für diese Mahlzeit ausgezahlt bekommen?" Die schriftliche Antwort des Bundesamtes wird ein doppeltes "Ja" mit Verweis auf die einschlägigen Vorschriften im Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes sein. Welche Dienststelle kann sich dann noch weigern, das Geld auszuzahlen. Eine schriftliche Abfrage spart stundenlange Diskussionen.

Anträge

Manchmal lohnt sich eine "härtere Gangart", indem man einen Antrag stellt. Ein Beispiel: Bei einem Streit um die Arbeitszeit und die Anrechnung von Überstunden behauptet die Zivildienststelle, Überstunden gäbe es gar nicht, weil Bereitschaftszeiten nicht als Arbeitszeiten zu sehen sind. Die Gespräche führen keinen Schritt weiter, vor allem, weil alles sehr im Nebulösen bleibt. Wer auflistet, zu welchen Zeiten er in der Dienststelle anwesend war und beantragt, dass die Überstunden in einer bestimmten Zeit durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden, zwingt die Dienststelle zur eindeutigen Stellungnahme. Dann bleibt der/dem Zivildienstbeauftragten nichts anderes übrig, als präzise zu benennen, wie geleistete Arbeitsstunden zu rechnen sind. Mit der Antwort auf den Antrag -selbst wenn der Freizeitausgleich nicht gewährt wird -hat man die Möglichkeit, alles selbst oder mit Hilfe des Betriebsrates oder der Gewerkschaft ver.di zu überprüfen.

Beschwerden

Wenn es richtig Dicke kommt in der Zivildienststelle, dann ist eine Beschwerde die richtige Antwort. Wenn die Zivildienststelle sich zum Beispiel weigert, den Antrag auf Freizeitausgleich für geleistete Überstunden überhaupt anzunehmen oder zu bearbeiten, kommt man mit einer Beschwerde bei der nächsthöheren Stelle weiter. Vermutlich reicht es schon, die Beschwerde an die Verwaltungsstelle Zivildienst des Wohlfahrtsverbandes oder an die Zivildienstgruppe zu richten. Von dort wird der Sache nachgegangen und - wenn nötig -eingegriffen.

Bei jeder Beschwerde ist wichtig, dass der Sachverhalt präzise beschrieben und genau benannt wird, warum man sich "beschwert" fühlt. Hier ist es auch richtig, oft sogar wichtig, Zeugen für den Vorfall zu benennen.

Hier gibt es Unterstützung

Konflikte muss man nicht alleine durchstehen. Wichtig und hilfreich sind die Zivi-Kollegen ebenso wie die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Der Vertrauensmann kann helfen und der Betriebsrat oder die Mitarbeitervertretung. Und erst recht können die ZivildienstseelsorgerInnen der Landeskirchen zu Rate gezogen werden (Anschriften ab Seite 6).

Da der Zivildienst staatlicher Pflichtdienst ist, in dem die Zivis sich in einem "besonderen staatlichen Gewaltverhältnis" befinden, wacht auch der Bundestag über das, was im Zivildienst vorgeht. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben Abgeordnete benannt, die sich besonders um die Zivildienstleistenden kümmern. Ihre Namen und Telefonnummern kann man über den Bundestag erfragen: 030/227-0 oder im Internet unter http://www.bundestag.de

Natürlich kann bei allen Konflikten, die mit der Arbeitszeit zusammenhängen, die Gewerkschaft ver.di am besten helfen. Kontakt gibt es über die Zivis, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind oder über das örtliche Gewerkschaftsbüro. Und helfen kann auch die Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer, Tel.: 0421/340025 http://www.Zentralstelle-KDV.de

Dienstweg

Was wäre der Zivildienst ohne den Dienstweg. Dass man diesen bei Anträgen einhält, ist sinnvoll, weil für die Bearbeitung meistens Angaben der Zivildienststelle nötig sind. Alle Anträge sind deshalb immer bei der Zivildienststelle einzureichen, die die Anträge dann an die richtige Stelle weiterleitet.

Ein solcher Dienstweg kann bei Anfragen oder Beschwerden natürlich nicht gelten. Da beschwert man sich am besten bei der Stelle, von der man echte Hilfe erwartet und fragt dort an, wo man eine ernstzunehmende Antwort bekommt. Oft wird die Beschwerde dann an die "zuständige Stelle" weitergeleitet, aber man hat erreicht, dass zum Beispiel die Abgeordneten oder die für den Zivildienst zuständige Ministerin (Bundesministerin für Jugend, Taubenstraße 42/43, 10117 Berlin) eine Ahnung davon bekommen, wie an manchen Stellen mit den Zivis umgegangen wird. Oft lassen Abgeordnete und Ministerin sich berichten, was aus der Beschwerde geworden ist. Das zwingt die BeschwerdebearbeiterInnen zur sorgfältigen Bearbeitung.

Gemeinschaftliche Beschwerden sind verboten

Man kann es kaum glauben. In einer Demokratie dürfen sich nicht zwei Zivildienstleistende gemeinsam beschweren. Die Herrschaften, die das festlegten, haben sich wohl eher an Diktatoren als an Demokraten orientiert. Sie meinen offenbar, es komme einer Meuterei gleich, wenn zwei Zivis zusammenstehen, einen Sachverhalt diskutieren und dann beschließen: Über dieses Unrecht beschweren wir uns gemeinsam. Eigentlich sollte man schon aus Protest gegen diese undemokratische Vorschrift immer, wenn mehrere Zivis vom gleichen Sachverhalt betroffen sind, eine gemeinschaftliche Beschwerde einreichen.

Vielleicht kann die Reaktion auf die gemeinschaftlich von zwei oder mehreren Zivis eingereichten Beschwerde über das Verbot der gemeinschaftlichen Beschwerde zum Testfall werden. Zuständig für diese Beschwerde ist die Jugendministerin als oberste Zivildienstchefin (Anschrift siehe oben).

Tipp
Die Vorschriften sind zu finden im Abschnitt B 8 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes, der in jeder Zivildienststelle eingesehen werden kann. Im Internet ist der Leitfaden zu finden unter http://www.zivildienst.de - auch als Download für den eigenen und den Dienststellencomputer.