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Zurückstellungen

Zurückstellungen

Zusammen mit der Verkürzung des Zivildienstes auf neun Monate - was der Grundwehrdienstzeit entspricht - hat der Bundestag am 1. 7. weitere Neuregelungen beschlossen: Zivildienstpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad "3", Verheiratete und Zivildienstpflichtige in eingetragenen Lebenspartnerschaften, sowie alle, die das 23. Lebensjahr bzw. bei Zurückstellung das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden nicht mehr einberufen.

Abiturienten beziehungsweise Fachoberschüler, die einen Ausbildungsvertrag bzw. eine rechtsverbindliche Zusage für eine betriebliche Ausbildung vorweisen, können sich auf Antrag befristet vom Zivildienst zurückstellen lassen.

Die Freiwilligendienste werden als weiterer Befreiungstatbestand in die so genannte "Dritte Söhne Regelung" aufgenommen: Künftig können sich auch Wehrpflichtige von der Dienstpflicht befreien lassen, deren zwei ältere Geschwister einen der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste von mindestens neun Monaten abgeleistet haben. Das schließt auch den freiwilligen Dienst junger Frauen mit ein.

Zurückstellung: Bisher wurde zurückgestellt, wer ein Drittel des Studiums absolviert hatte. Künftig wird zurückgestellt, wer das dritte Studiensemester erreicht hat oder ein Drittel einer anderen Ausbildung absolviert hat.