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Versetzung

Versetzung

Worauf man achten muss, wenn man als Zivi die Dienststelle wechseln will

Von Peter Tobiassen

Zivi Werner hatte sich einen Zivildienstplatz in der Altenpflege gesucht. Das war endlich einmal etwas was anderes als immer nur in der Schule zu sitzen und zu lernen. Mit viel Elan begann er seinen Zivildienst. Mit den Alten spazieren gehen, Essen austeilen und beim Essen helfen, bei der Morgenwäsche sich ein bisschen mehr Zeit als die anderen Pflegekräfte nehmen. Aber schon nach zwei Wochen ging es los: Die ganze Nacht konnte er nicht schlafen. Immer wieder tauchten die alten Menschen vor seinen inneren Augen auf. Tagsüber ging es dann wieder, die Arbeit machte weiterhin Spaß. Dennoch ging es in den nächsten Nächten weiter. Wieder gab es kaum Schlaf, wieder konnte er nicht richtig abschalten.

Offensichtlich hat Werner sich selbst überschätzt und überfordert sich durch die Arbeit. Bevor jedoch die Schlaflosigkeit ernsthafte Folgen hat, sollte er lieber die Notbremse ziehen und sich in eine andere Zivildienststelle versetzen lassen.

Ein anderes Beispiel: Zivi Peter war bereits fünf Monate in seiner Zivildienststelle. Alles lief bestens, die Arbeit machte Spaß, Kolleginnen und Chefin waren echt nett. Da bot sich plötzlich eine Superchance: Wenn er im 600 km entfernten München wäre, könnte er an zwei Abenden in der Woche an einem Kurs der IT-Firma Cyberwork teilnehmen. Die Absolventen dieses Kurses haben die Chance, einen Arbeitsplatz bei Cyberwork zu bekommen. Werner will die Chance nutzen und lässt sich nach München versetzen.

In beiden Fällen gab es für die Zivis keine Probleme, sich versetzen zu lassen.

Verfahren

Wer als Zivi von einer Dienststelle zur nächsten wechseln will, kann das tun. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, legt die Bürokratie keine Steine in den Weg. Alle Beteiligten, das sind die alte Zivildienststelle, die den Zivi abgibt, die neue Zivildienststelle, die den Zivi aufnimmt und der Zivi selbst, der in den allermeisten Fällen die Versetzung selbst beantragt.

Natürlich ist alles höchst formal im Abschnitt B 4 des Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes geregelt. Bei den Gründen soll ein "strenger Maßstab" angelegt werden. Der unbefangene Leser - der Normalzivi - hat den Eindruck, dass sich ein Versetzungsantrag kaum lohnt, weil die Anforderungen an eine Versetzung im Normalfall kaum erfüllt werden können. Der Eindruck ist falsch. In der Praxis handelt die Verwaltung vernünftig und zügig. Vermutlich wissen alle Beteiligten, dass die Arbeitskraft des Zivis am besten genutzt werden kann, wenn man den Zivi dort arbeiten lässt, wo er arbeiten will.

Der Verfahrensweg

Was mussten nun die Musterzivis Werner und Peter unternehmen? Zunächst suchten sich beide einen neuen Zivildienstplatz. Peter fand schnell eine Stelle in München, Werner entschied sich für eine Hausmeisterstelle in einer Jugendherberge - keine alten Menschen und keine unmittelbare Betreuung mehr. Da ständig einige zehntausend Zivildienstplätze unbesetzt sind, hatten beide keine Probleme, einen neuen Platz zu finden.

Mit der Einverständniserklärung der neuen Stelle reichten beide den Versetzungsantrag bei ihrer bisherigen Stelle ein. Werner hatte vorher mit seiner Dienststellenleiterin über seine Probleme gesprochen und bekam sofort die Zustimmung zur Versetzung. Als Sofortmaßnahme wurde er bis zum offiziellen Versetzungsbescheid den Gärtnern in dem Altenheim zugeordnet, damit er nicht mehr die ihn so belastende Arbeit tun muss. Nach 14 Tagen begann er in der Jugendherberge.

Mit dem Vermerk "Einverstanden" hatte seine Dienststelle den Versetzungsantrag an die Verwaltungsstelle Zivildienst des Wohlfahrtsverbandes weitergeleitet, die alles Formale mit der Verwaltungsstelle Zivildienst, die für seine neue Zivildienststelle zuständig ist, regelte. Das Bundesamt hat dann nur noch die Versetzungsverfügung ausgefertigt und diese ihm über seine alte Zivildienststelle zugestellt. Zur Monatsmitte, am 16., begann er dann in der Jugendherberge.

Was tun in strittigen Fällen

Peters Kolleginnen und vor allem seine Chefin waren gegen die Versetzung. Erstens gäbe es so schnell keinen neuen Zivi, zweitens dauere die Einarbeitung zwei Monate und drittens sei es den Kunden der Einrichtung nicht zuzumuten, sich schon wieder auf eine neue Person einstellen zu müssen.

Bei Peter kam es also auf seine Begründung an. In seinem Fall war das kein Problem, denn die beabsichtigte Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist ausdrücklich bei den "offiziellen" Versetzungsgründen genannt (siehe Kasten).

Die Begründung seiner Zivildienststelle könnte sich für diese als Bumerang erweisen. Zivildienstleistende arbeiten zusätzlich in einer Einrichtung. Durch ihren Einsatz darf weder ein Arbeitsplatz erübrigt noch die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes verhindert werden. Führt eine Zivildienststelle also die nach einer Versetzung des Zivis fehlende Arbeitskraft an, liefert sie selbst den Beleg dafür, dass der bisherige Einsatz des Zivis vorschriftswidrig erfolgte.

In vielen Fällen von strittigen Versetzungen kommt dem Dienstleistenden zu Hilfe, dass der Einsatz im unmittelbaren Dienst am Menschen, insbesondere in der Pflege, nur mit Zustimmung des Dienstleistenden erfolgen darf. Zieht er seine Zustimmung zurück, muss eine Umsetzung innerhalb der Einrichtung oder aber die Versetzung erfolgen. Umgekehrt gilt, dass diejenigen, die eher im "technischen" Bereich eingesetzt sind, auch ohne die Zustimmung der bisherigen Dienststelle in eine Einrichtung umgesetzt oder versetzt werden, die unmittelbaren Dienst am Menschen anbieten.

Alle Formalitäten sind im Abschnitt B 4 des "Leitfadens für die Durchführung des Zivildienstes" nachzulesen. Den Leitfaden findet man unter www.zivildienst.de -> Rechte und Pflichten -> Leitfaden. Bei Problemen helfen natürlich auch die Zivildienstseelsorger der Landeskirchen. Deren Adressen sind auf den folgenden Seiten (Workshops und Seminare) abgedruckt.

Problemfälle

Wenn sich alle Beteiligten nicht einigen können, werden Versetzungen nur aus folgenden Gründen vorgenommen:
Ohne Zustimmung des Zivis, wenn es aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr gibt, bei mangelnder Ein- und Unterordnungsbereitschaft.

Ohne Zustimmung der bisherigen Zivildienststelle, wenn eine vorzeitige Entlassung vermieden werden kann, gesundheitliche Störungen vermieden werden können,
schwer erkrankte Angehörige zu betreuen sind,
die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ermöglicht wird,
der Zivi im Mobilen Sozialen Hilfsdienst, in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung oder im Pflegedienst eingesetzt werden will.

Der Antragsweg

Versetzungsanträge sind an das Bundesamt für den Zivildienst zu richten und auf dem Dienstweg (Zivildienststelle - Verwaltungsstelle - Bundesamt) einzureichen.

Bei Anträgen der Zivildienststelle ist dem Dienstleistenden eine Kopie der Antragsbegründung auszuhändigen. Er kann dazu gegenüber dem Bundesamt Stellung nehmen.

Der Zivi reicht seinen Versetzungsantrag mit der Einverständniserklärung der neuen Zivildienststelle, zu der er hinversetzt werden will, seiner Dienststelle ein. Diese nimmt zu dem Antrag Stellung und gibt ihn mit der Stellungnahme an die Verwaltungsstelle weiter. De Verwaltungsstelle klärt alle Fakten in Zusammenarbeit mit der für die neue Zivildienststelle zuständigen Verwaltungsstelle und gibt den Antrag an das Bundesamt für den Zivildienst weiter. Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet über die Versetzung und sendet dem Zivildienstleistenden die Versetzungsverfügung.