Zivildienst wird angerechnet
Auch wenn’s noch lange hin ist bis zum Eintritt ins Rentenalter, so dürfte es doch für alle Zivis eine gute Nachricht sein, dass die Zivildienstzeit für die Rente nicht verloren geht: Wer als Zivi den Dienst antritt, für den greift automatisch der Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu Ulrich Theil von der Deutschen Rentenversicherung Bund: „Die Beiträge zahlt allein der Bund. Die Beitragszeit beginnt am Tag des Diensteintritts und endet mit dem Tag der Entlassung bzw. des Ausscheidens.“ Dabei richtet sich die Höhe der Rentenbeiträge für Zivildienstzeiten nicht nach dem tatsächlich gezahlten Sold. Vielmehr werden die Beiträge eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet. Ulrich Theil: „Das bedeutet für 2007 beispielsweise, dass Grundwehr- oder Zivildienstleistende so gestellt werden wie ein Arbeitnehmer, der monatlich rund 1.470 Euro in den alten und 1.260 Euro in den neuen Bundesländern brutto verdient. Entscheidend für die Frage, ob die Basiswerte West oder Ost für die Rente angesetzt werden, ist der Dienstort – nicht der Wohnort der Dienstleistenden, das ist dabei wichtig.“ Der Rentenexperte nennt ein Beispiel: „Einem Zivildienstleistenden, der seinen Dienst neun Monate im Jahr 2007 an einem Beschäftigungs-Ort in Hessen geleistet hat, wird hierfür ein Verdienst von rund 13.230 Euro, also neunmal 1.470 Euro, im Rentenkonto gutgeschrieben.“ Die Zivildienstzeiten werden auf elektronischem Weg vom Bundesamt für den Zivildienst gemeldet. Damit der Rentenversicherungsträger die Daten zuordnen und in dem individuellen Versicherungskonto verarbeiten kann, wird die Versicherungsnummer benötigt. Die beantragt das Bundesamt für den Zivildienst. Wer als Arbeitnehmer zum Zivildienst einberufen wird, hat bereits eine Versicherungsnummer, die der Dienststelle umgehend mitgeteilt werden sollte. Ob die Zeiten nach Dienstende tatsächlich im Versicherungsverlauf enthalten sind oder noch fehlen, kann durch die Anforderung eines Versicherungsverlaufes vom zuständigen Rentenversicherungsträger überprüft und mit den eigenen Unterlagen abgeglichen werden. Weitere Informationen gibt es über das kostenlose bundesweite Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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